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BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrenspfleger; Bestellung; Beschwerdeinstanz; Beschluß; Zivilkammer; Berichterstatter; Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1993, 873
- FamRZ 1993, 1223
- BayObLGZ 1993, 164
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m. w. Nachw.). - BayObLG, 05.10.1989 - BReg. 3 Z 114/89
Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung; Zulässigkeit der amtswegigen …
Auszug aus BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93
Eine Entscheidung durch den Einzelrichter kennt die Freiwillige Gerichtsbarkeit nicht (BayObLGZ 1989, 387/389;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 30 Rn. 7). - BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87
Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer; …
Auszug aus BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93
Der beauftragte Richter kann im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ausnahmsweise eine persönliche Anhörung durchführen (vgl. § 69g Abs. 5 Satz 2 FGG ), nicht aber etwa eine notwendige mündliche Verhandlung (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151).
- BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung; …
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers durch den Vorsitzenden einer Kammer beim Landgericht ist unwirksam (BayObLGZ 1993, 164).c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen durch das Landgericht ist zwar unwirksam; denn sie erfolgte nicht durch das Kollegium, sondern durch den Vorsitzenden (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 164).
- BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren
Der beauftragte Richter kann zwar ausnahmsweise eine persönliche Anhörung durchführen, jedoch keine (Zwischen-)Entscheidungen erlassen (BayObLGZ 1993, 164/165).